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Informationen und Hinweise für Verkäufer und Käufer

Warum ein Makler-Alleinauftrag besser für den Verkäufer ist:

Was bedeutet ein Makler-Alleinauftrag?

Mit diesem Auftrag verpflichten Sie den Makler, sich intensiv für den schnellen Verkauf Ihrer Immoblie unter Einsatz all seiner Möglichkeiten zu bemühen. Damit dies geschieht, setzen Sie dem Makler eine angemessene Frist für die Erfüllung seiner Aufgaben - in der Regel 6 Monate und nicht mehr! Dadurch wird der Makler höchst motiviert, alle seine Fachkenntnisse, Werbemöglichkeiten und Verbindungen einsetzen, um den Verkauf zügig und erfolgreich abzuwickeln. Sollte er innerhalb der vereinbarten Frist nicht erfolgreich sein, so können Sie sich problemlos für einen anderen Makler entscheiden.

Was bedeutet ein Auftrag an mehrere Makler gleichzeitig?

Mit einem Auftrag an mehrere Makler gleichzeitig nehmen Sie den einzelnen Maklern die Motivation, sich für den Verkauf Ihrer Immobilie besonders aktiv einzusetzen. Teure und aufwändige Werbemassnahmen dürfen Sie dann kaum erwarten. In der Regel wartet dann jeder beauftragte Makler nur darauf, dass sich irgendwann zufällig ein Interessent bei ihm meldet. Dadurch, dass Ihre Immobilie von unterschiedlichen Maklern gleichzeitig im Internet oder in der Presse angeboten wird, manchmal sogar zu unterschiedlichen Preisen, erscheint dieses Objekt in den Augen von Interessenten fragwürdig und problematisch. Solch eine Immobilie ist schon nach recht kurzer Zeit "kaputt geworben" und wird von tatsächlichen Interessenten misstrauisch beobachtet. Dadurch sinkt nicht nur der erzielbare Preis, sondern es steigt auch die Gefahr, dass bei einem Verkauf sowohl der Verkäufer als auch der Käufer mit Provisionsforderungen mehrerer Makler konfrontiert werden. Warum sollten Sie sich so etwas antun?

Käufer- und Verkäuferprovision

Der Makler-Vertrag mit Strulik - Immobilien kommt durch schriftliche Vereinbarung (Nachweisbestätigung) oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die von Käufer und Verkäufer an den Makler zu zahlende Provision in Höhe von 3,57 % auf den notariell beurkundeten Kaufpreis einschließlich derzeitiger gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19% ist bei notariellem Kaufvertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision verändert sich bei Steuersatzänderung. Die Firma Strulik - Immobilien erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Verkäuf und dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notargebühren und Grundbuchkosten trägt der Käufer allein. Sollte Ihnen das durch Strulik-Immobilien nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe von Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Provisions- bzw. Schadensersatzansprüche aus.

Hinweise:

Alle Angaben in den Exposés sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem jeweiligen Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, es wurde eine Vereinbarung über Kaufzusage/Reservierung mit Strulik - Immobilien abgeschlossen.